So erreichen Sie uns

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Alle Kontaktmöglichkeiten im Überblick.

Kontakt & Anfahrt

Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen. Für allgemeine Anliegen, Terminfragen oder organisatorische Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir empfehlen, möglichst per E-Mail Kontakt aufzunehmen, da wir Ihr Anliegen so strukturiert bearbeiten können. Gleichzeitig hilft uns dies, die Telefonleitungen für akute medizinische Anliegen und Notfälle freizuhalten. Selbstverständlich sind wir während unserer Sprechzeiten auch telefonisch erreichbar und bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu beantworten.

Öffnungszeiten

  • Montag 08:00–12:00 — 13:00–19:00
  • Dienstag 08:00–12:00 — 13:00–18:00
  • Mittwoch 08:00–13:00
  • Donnerstag 08:00–12:00 — 13:00–17:00
  • Freitag 08:00–13:00
Barrierefreier Zugang

Barrierefreier Zugang

Unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich und befindet sich im 4. Obergeschoss des Gebäudes. Der Zugang ist komfortabel möglich:

  • Zwei Aufzüge stehen Ihnen zur Verfügung
  • Eine Rampe ermöglicht einen stufenlosen Zugang zum Gebäude

Damit ist der Besuch unserer Praxis auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen problemlos möglich.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Sie erreichen uns bequem mit den folgenden Buslinien in Bad Homburg:

Haltestelle: Feldbergstraße
Buslinien: 3, 23, 34, 260, 261, X26

Von der Haltestelle Feldbergstraße erreichen Sie unsere Praxis in wenigen Minuten zu Fuß.

Anfahrt mit dem Auto & Parkmöglichkeiten

Anfahrt mit dem Auto & Parkmöglichkeiten

In der Seifgrundstraße stehen öffentliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Parken ist entlang der Straße vom Bereich vor dem REWE-Markt bis zur Kreuzung mit dem Reinerzer Weg möglich.

Zusätzlich können Sie die Parkplätze des REWE-Marktes nutzen, die sich in unmittelbarer Nähe zur Praxis befinden.

Hinweis: Die Nutzung der REWE-Parkplätze ist auf maximal 1,5 Stunden begrenzt und ausschließlich in Verbindung mit einem Einkauf bei REWE gestattet. Bei Überschreitung kann ein Verwarnungsgeld erhoben werden.