Viele Patientinnen und Patienten kennen die Situation:

Sie nehmen seit längerer Zeit ein Medikament, kommen gut damit zurecht – und beim nächsten Rezept erhalten Sie in der Apotheke plötzlich dieselbe Wirkstoffstärke, aber von einem anderen Hersteller.

Beispiel:

Sie kennen Ihren Blutdrucksenker seit Jahren in einer bestimmten Packung. Beim nächsten Mal erhalten Sie ein Präparat mit anderem Namen, anderer Farbe und anderer Verpackung. Verständlich, dass dabei Fragen entstehen.

Warum passiert das?

In Deutschland schließen gesetzliche Krankenkassen regelmäßig sogenannte Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern ab. Dadurch wird in vielen Fällen ein bestimmtes Präparat bevorzugt abgegeben.

Das bedeutet:

Aber:

Warum ist das für manche Patienten schwierig?

Gerade wenn mehrere Medikamente täglich eingenommen werden, können wechselnde Verpackungen verunsichern.

Typische Rückmeldungen:

Diese Sorgen nehmen wir ernst.

Kann die Praxis das einfach ändern?

Nicht immer. Viele Vorgaben entstehen außerhalb der Arztpraxis durch gesetzliche Regelungen und Verträge im Gesundheitssystem.

Wir als Hausarztpraxis stellen die medizinische Versorgung sicher – die konkrete Abgabe in der Apotheke richtet sich jedoch häufig nach den geltenden Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

Gibt es Ausnahmen?

Nur in klar begründeten medizinischen Einzelfällen kann ein Austausch eingeschränkt werden. Die Anforderungen hierfür sind hoch und müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein bloßer Wunsch nach dem bisherigen Hersteller oder allgemeine Unsicherheit reichen in der Regel nicht aus.

Mögliche Gründe können beispielsweise sein:

Solche Ausnahmen unterliegen strengen Vorgaben und werden wirtschaftlich sowie formal überprüft. Daher können sie nicht beliebig oder routinemäßig eingesetzt werden.

Wo kann ich mich informieren?

Wenn Sie wissen möchten, welche Rabattverträge für Ihre Krankenkasse bestehen, kann ein Blick auf www.arzneikompass.de hilfreich sein. Dort finden Sie Informationen zu Krankenkassen, Herstellern und rabattierten Arzneimitteln.

Auch Ihre Krankenkasse selbst oder Ihre Apotheke können häufig Auskunft zu aktuellen Regelungen geben.

Was können Sie tun?

Wenn Sie Probleme mit einem Präparatewechsel haben:

  1. Sprechen Sie Ihre Apotheke an.
  2. Informieren Sie unsere Praxis über Beschwerden oder Unverträglichkeiten.
  3. Bei Fragen zu Vertragsregelungen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Unser Anliegen

Wir möchten, dass Sie sicher, verständlich und gut versorgt behandelt werden. Wenn Änderungen bei Medikamenten Fragen auslösen, sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie gern.